beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 1.1.2022 ist als nächster Schritt die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie hier.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

Weiterführende Informationen

beA-Sondernewsletter v. 22.8.2023

Sondernewsletter 3/2023

Inbetriebnahme der neuen beA-Version 3.20 voraussichtl. am 24.8.2023; Besonderheiten dieser Aktualisierung; Anleitung für die Aktualisierung der beA Client Security

Corona-Pandemie

Überbrückungshilfen: Frist für Schlussabrechnung endet am 31.8.

10.08.2023News

Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Anwältinnen und Anwälte, die als prüfende Dritte für Mandanten Corona-Überbrückungshilfen beantragt haben, bis zum 31.8.2023 ihre Schlussabrechnungen einreichen müssen. Dazu muss das Schlussabrechnungsportal des Bundes genutzt werden.

beA-Newsletter v. 9.8.2023

Ausgabe 6/2023

Sendungspriorität – Adressierung von Bereitschaftsdiensten!; Aktualisierung der beA Client Security; Die neue beA-Startseite; Corona-Überbrückungshilfe – Keine Anmeldung mehr über die beA-Karte

beA-Newsletter v. 26.7.2023

Ausgabe 5/2023

beA-Portal; Neugestaltung der beA-Anmeldung; Fehlerbehebungen; Rechtsprechung

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2023

Elektronischer Rechtsverkehr mit dem BVerfG muss beidseitig verpflichtend sein

26.07.2023Newsletter

Nach den Zivil- und Fachgerichten soll nunmehr auch am Bundesverfassungsgericht der elektronische Rechtsverkehr eingeführt werden. Das begrüßt die BRAK, fordert aber, dass dessen Nutzung nicht nur für die Anwaltschaft, sondern auch für das Gericht verpflichtend kommen muss.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2023

Verwaltungsverfahren: BRAK begrüßt Einführung von Schriftformersatz per beA

26.07.2023Newsletter

Anwältinnen und Anwälte können gegenüber Gerichten die Schriftform wahren, wenn sie Schriftsätze aus ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach einreichen. Das will ein aktueller Gesetzentwurf künftig auch gegenüber Behörden ermöglichen. Die BRAK begrüßt das, kritisiert aber die Einschränkung von Beteiligungsrechten in Verwaltungsverfahren durch denselben Gesetzentwurf.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 14/2023

OLG Braunschweig: „Rechtsanwalt“ genügt nicht als einfache Signatur

13.07.2023Newsletter

Damit ein Dokument wirksam auf dem sogenannten sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, müssen Anwältinnen und Anwälte es einfach signieren und aus ihrem eigenen Anwaltspostfach ans Gericht senden. Der bloße Schriftzug „Rechtsanwalt“ genügt dafür selbst bei einem Einzelanwalt nicht. Das hat das OLG Braunschweig in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.