beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 1.1.2022 ist als nächster Schritt die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie hier.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

Weiterführende Informationen

beA-Sondernewsletter v. 21.2.2024

Sondernewsletter 2/2024

Neue beA-Version 3.25 wird voraussichtlich am 22.2.2024 veröffentlicht; die erste Ausbaustufe der mobilen beA-App wird bereitgestellt

beA-Sondernewsletter v. 7.2.2024

Sondernewsletter 1/2024

Neue beA-Version 3.24 wird voraussichtlich am 8.2.2024 veröffentlicht

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2023

BRAK begrüßt einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr für Bundesgerichte

14.12.2023Newsletter

Für das Einreichen elektronischer Dokumente gelten beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht bislang Sonderregelungen. Das Bundesjustizministerium will diese aufheben, um die elektronische Kommunikation mit den Gerichten zu vereinheitlichen. Die BRAK begrüßt das.

beA-Newsletter v. 29.11.2023

Ausgabe 9/2023

beA & ERV

Aktualisierung der beA Client Security; Aktualisierung des lokalen Zertifikats der beA Client Security; Direkt aus der Benachrichtigungsmail in die beA-Nachricht; Automatische Abmeldung erst nach 60 Minuten; Teilen eines Links auf eine beA-Nachricht; Fehlerbehebungen; BGH zur Glaubhaftmachung per Screenshot