beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 1.1.2022 ist als nächster Schritt die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie hier.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

Weiterführende Informationen

beA-Newsletter v. 29.6.2023

Ausgabe 4/2023

Identifizierung konkreter beA-Nachrichten; Keine Panik bei technischen Störungen; Syndikusrechtsanwältin /-anwalt – Pflicht zur Nutzung des beA; Und noch einmal: Anforderungen an die einfache Signatur bei Nutzung des sicheren Übermittlungswegs

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 13/2023

Elektronischer Rechtsverkehr kommt auch am Bundesverfassungsgericht

28.06.2023Newsletter

Bislang ist das Bundesverfassungsgericht nicht an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Das soll mit einem im Juni vorgelegten Gesetzentwurf nun geändert werden. Auch die elektronische Aktenführung soll eingeführt werden.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 13/2023

BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben

28.06.2023Newsletter

Der Kompromissvorschlag der BRAK zum umstrittenen Berufsrecht für Insolvenzverwalter und die Änderungen in der Berufsordnung zur Rettung anwaltlicher Sammelanderkonten sind zwei der Themen in den gerade erschienenen BRAK-Mitteilungen. Im neuen BRAK-Magazin geht es unter anderem um Erinnern an verfolgte Anwältinnen und Anwälte in der NS-Zeit, um Legal Tech und um künstliche Intelligenz im Kanzlei-Einsatz.

Stellungnahme der BRAK Nr. 27/2023

Eckpunktepapier des BMJ zum Gesetz gegen digitale Gewalt

15.06.2023Publikation

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mit seinem Eckpunktepapier zum "Gesetz gegen digitale Gewalt" im April 2023 einen ersten Vorschlag veröffentlicht, um die Rechtsdurchsetzung für Betroffene sogenannter „digitaler Gewalt" zu verbessern. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nimmt dazu Stellung.

beA-Newsletter v. 5.6.2023

Ausgabe 3/2023

Hinterlegung weiterer Zugangsmittel; Ein weiterer Schritt in Richtung Barrierefreiheit; Berichte; Fehlerbehebungen